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Öffentliches Erwerbsangebot der Ephios Luxembourg S.à r.l. an die Aktionäre der SYNLAB AG

Disclaimer – Rechtliche Hinweise

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von Ephios Luxembourg S.à r.l. zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit ihrem öffentlichen Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher von ihr nicht unmittelbar gehaltener nennwertloser Inhaberaktien der SYNLAB AG vorgesehen ist.

Um Zugang zu dieser Internetseite zu erhalten, werden Sie gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme zu bestätigen.

Am 29. September 2023 hat Ephios Luxembourg S.à r.l. ("Bieterin") ihre Entscheidung getroffen, den Aktionären der SYNLAB AG ("SYNLAB-Aktionäre") anzubieten, im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebots sämtliche von ihr nicht unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien der SYNLAB AG zu erwerben (das "Angebot").

Auf dieser Internetseite finden Sie die am 23. Oktober 2023 veröffentlichte Angebotsunterlage, die die Bestimmungen und Bedingungen des Angebots detailliert enthält, die Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin vom 29. September 2023 zur Abgabe eines öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG, die Veröffentlichung von Bekanntmachungen gemäß § 23 WpÜG sowie Pressemitteilungen und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Oktober 2023 gestattet. Sämtliche auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere jener des WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG‑Angebotsverordnung). Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften Deutschlands über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Angebot war nicht Gegenstand eines Prüf‑ oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

SYNLAB-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") werden darauf hingewiesen, dass das Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wurde, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinn des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Rule 12 des Exchange Act registriert sind. Das Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier‑1‑Ausnahme von bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs‑ und sonstigen Vorschriften und Verfahren Deutschlands, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Angebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt, finden diese ausschließlich auf Aktionäre der SYNLAB AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.

Für SYNLAB-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche durchzusetzen, die nach einem anderen Recht entstehen als dem Recht des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es bei SYNLAB AG sich um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, die bei einem Handelsregister in  Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden SYNLAB-Aktionärs haben. Es ist für SYNLAB-Aktionäre daher unter Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht wegen Verstößen gegen Gesetze dieses Lands des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnten könnte es schwierig sein, ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden SYNLAB-Aktionärs ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder sonstige Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb Deutschlands, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen von Dritten nicht in Ländern veröffentlicht, versandt, verteilt oder sonst verbreitet werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat keine Zustimmung zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb Deutschlands, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten erteilt. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlage oder andere mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen nicht außerhalb Deutschlands, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten veröffentlichen, versenden, verteilen oder sonst verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit in‑ und ausländischen Rechtsvorschriften.

Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Regelungen und Bedingungen des Angebots. Im Übrigen stellen die auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und abrufbaren Unterlagen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SYNLAB AG noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der SYNLAB AG dar; sind nicht als Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage-, Bilanzierungs- oder sonstige Beratung oder als Empfehlung der Bieterin zu verstehen; ebenso wenig beinhalten oder bezwecken sie die Abgabe einer Zusicherung oder die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die endgültigen Regelungen und Bedingungen des Angebots können von den auf dieser Internetseite beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Die Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sind ausschließlich in der am 23. Oktober 2023 veröffentlichten Angebotsunterlage enthalten. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich möglich, vor.